|
Ausfuhrbeschränkung für Fisch |
| Drucken |
|
| |
Ab 1. Juni 2006 hat das Fischereiministerium eine
Ausfuhrquote für Sportfischer von 15kg je Person für Fisch und Fischwaren
eingeführt.
Die Quote umfasst Fisch, darunter Aal, in folgender Form: lebend, frisch,
gefroren, geräuchert, gekühlt, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake. Hinzu
kommt der Fisch welcher schon konserviert oder zubereitet ist - wie zu
Fischkloß, Fischpudding, Fischsuppe und Fischfrikadelle.
Ausgenommen von der Quote sind Frischwasserfische - also die aus Seen
oder Flüssen - Forellen, Saiblinge, Lachs.
Es ist festgesetzt, das man nicht mehr wie 15kg pro Person innerhalb von 24
Stunden ausführen darf. Diese Vorschrift gilt für alle Reisende und auch für
norwegische Bürger, unabhängig vom Alter. Jeder Reisende muss seinen Fisch
selbst ausführen. Zusätzlich zu der Quote darf 1 ganzer Trophäenfisch
mitgenommen werden. Ebenso darf man weiteren Fisch oder Fischwaren
ausführen, welcher nachweislich bei einem registrierten
Nahrungsmittelbetrieb gekauft wurde (Beleg muss vorgelegt werden).
Es ist auch festgesetzt, dass der Zoll die Einhaltung der Ausfuhrquote
kontrollieren wird.
Das norwegische Zoll-Direktorat möchte in diesen Zusammenhang auch aufklären,
dass dies kein Gegenstand für eine Umorientierung in der
Kontrolltätigkeit sein wird und das die Kontrollen in Anbetracht von Tipps
der Fischereibehörde vorgenommen werden können.
Wenn der Zoll bei seinen Kontrollen merkt das mehr als die gesetzliche Menge
versucht wurde auszuführen, wird die übersteigende Menge beschlagnahmt und
die Sache der Polizei gemeldet. |
| |
| Die norwische Originalausfertigung der Regel könnt Ihr
unter
toll.no nachlesen. |
| |
| |
| Häufig gestellt Fragen |
| |
| Können wir den Fisch im Auto transportieren, wenn ein Teil
der Gruppe fliegt? |
NEIN! Es handelt sich bei der Quote um eine persönliche
Ausfuhrbeschränkung.
Die Vorschrift sagt es bereits: "Jeder Reisende muss seinen Fisch selbst
ausführen."
Auch ausgestellte Schreiben, Unterlagen, Reisedokumente, Kopien von
Flugtickets oder ähnliches helfen hier nichts.
Jeder Reisende muss seine 15kg selber bei sich mit ausführen, alles andere
würde als Übermenge gelten und entsprechende Strafen nach sich ziehen. |
| |
| Kann zusätzlicher Fisch verzollt
werden? |
| NEIN! Es gibt derzeit keine Möglichkeit weiteren Fisch zu
den 15Kg durch Verzollung auszuführen. |
| |
| Wird die Ausfuhrquote kontrolliert? |
| JA! Regelmäßig gibt es sowohl an den Fährterminals als auch
an den Land-Grenzübergängen Kontrollen und dies in ganz Norwegen. Zudem
werden mobile Kontrollen im Land durchgeführt. |
| |
| Mit welchen Strafen muss ich bei Überschreitung der 15kg
rechnen? |
Sollten Sie bei der Ausreise mit mehr als 15 Kg
kontrolliert werden, drohen hohe Strafen.
Als Konsequenten müssen sie neben der Beschlagnahme des gesamten Fisches
auch mit Beschlagnahmung der Angelsachen und einer erheblichen Geldstrafe
rechnen. |
| |
| Was hat es mit der 25kg Regel auf
sich? |
NICHTS! Auf manchen Internetseiten wird von 25kg
gesprochen, obwohl dies sogar auf offiziellen Seiten der fall ist, ist dies
absoluter Schwachsinn, es gab nie eine 25kg Quote und gibt sie auch nicht!
Die aktuelle 15kg Regelung wird zwar häufig diskutiert und Gerüchten zufolge
auch überdacht, allerdings gibt es derzeit keine neuen Informationen oder
gar Änderungen.
Sollte es zu Änderungen/Ergänzungen der Ausfuhrquote kommen werden wie Sie
im Norwegen-Portal darüber informieren. |
| |
|