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Alle Angler über 16 Jahren welche auf Lachs,
Meerforelle und Meersaibling (anadrome Salmoniden) in Binnengewässern
fischen wollen müssen eine staatliche Fischereiabgabe entrichten. Die
Sportfischerei in Binnengewässern, die keine Lachse, Meerforellen oder
Meersaiblinge führen, ist von dieser Abgabepflicht ausgenommen.
Sollten Sie im Salzwasserfischen wollen, lesen Sie bitte das Thema
Lizenzen/Vorschriften beim Meeresangeln.
Die Gebühr ist Voraussetzung, um Angelscheine kaufen zu können, berechtigt
aber selbst nicht zum Angeln in bestimmten Gebieten.
Mit Zahlungsaufdruck oder -stempel einer Bank oder der Post gilt der
angeheftete Schein nach Angabe notwendiger Personalien und eigenhändiger
Unterschrift (ggf. auch von Familienmitgliedern) als Zahlungsnachweis.
Der Schein ist bei der Ausübung der Fischerei mitzuführen und muss auf
Nachfrage zusammen mit einem gültigen Ausweis vorgelegt werden. Sollte der
Schein verloren gehen, muss die Abgabe erneut entrichtet werden.
Zusätzlich zu der staatlichen Fischereiabgabe muss für das jeweilige
Gewässer ein Angelerlaubnisschein bei dem Fischereirechteinhaber erworben
werden. Nach Abschluss der Fischerei ist eine Fangstatistik beim
Fischereirechteinhaber oder Angelkartenaussteller
abzuliefern.
Die Fischereiabgabe gilt vom 1.4. bis 31.3 und kann in allen norwegischen
Postämtern eingezahlt werden.
Alternativ können Sie die Abgabe auch bereits vorab online entrichten,
folgen Sie dazu diesen
LINK |
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Die Kosten für
die staatliche Fischereiabgabe belaufen sich für ein Jahr
folgendermaßen: |
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Einzelperson |
210 NOK |
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Familie
(Ehepaare/Lebensgefährten u. Alleinstehende und deren Kinder
zwischen 16 u. 18 Jahren) |
340 NOK |
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Jugendliche unter 16 Jahren können vom 1.Januar bis 20.August gratis Lachs,
Meerforelle und Meersaibling fischen. |
Das Fischen auf Süßwasserfische (außer Lachs, Meerforelle und Meersaibling)
erfordert seit 2002 keine Bezahlung einer staatlichen Fischereiabgabe mehr.
Sie müssen sich lediglich einen Angelerlaubnisschein bei dem
Fischereirechteinhaber des jeweiligen Gewässers besorgen. |
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Angelerlaubnisscheine |
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Für jedes Süßwassergewässer welches man Befischen möchte muss man vorab den
entsprechenden Angelerlaubnisschein erwerben.
Dieser Schein gilt für ein begrenztes Gebiet und für einen begrenzten
Zeitraum.
Der Preis ist von Ort zu Ort unterschiedlich, je nach Serviceleistungen,
Renommee des Gebiets etc.
Die örtlichen Angelscheine sind meist in Sportgeschäften, Kiosken,
Touristeninformationen und auf Campingplätzen erhältlich.
Viele kleinere Gewässer, Flüsse sind in Norwegen Privateigentum, in diesen
Fall sollte man sich vorab mit dem Eigner/Pächter kurzschließen, ob das
Angeln erlaubt ist und ob mögliche "Nutzungsgebühren" anfallen.
Für viele Gewässer können Sie unter
inatur.no bereits die Preise des Erlaubnisscheins einsehen. |
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Absolutes Aalfang-Verbot |
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Seit 01.07.2009 besteht für ganz Norwegen ein absolutes Verbot für Aalfang.
Dieser drastische Schritt musste erfolgen um den stark schwindenden
Aalbestand entgegen zuwirken. |
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Desinfektion des
Angelgeschirrs |
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Vor dem Angeln an Gewässern mit Lachsbestand muss die gesamte Ausrüstung – Rute, Rolle, verwendete
Kunstköder – desinfiziert werden.
Da es je nach Fylke und Gewässer unterschiede geben kann, informiert Sie der
Verkäufer der Fiskekort (Angelerlaubnisschein) für das jeweilig zu
beangelnde Gewässer über die genaue Prozedur.
Bitte informieren Sie sich deshalb unbedingt vor dem Angeln.
Eine Übersicht über die Desinfektionsstationen in Norwegen finden Sie bei
Norske Lakseelver |
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Das Angeln mit
lebenden Ködern ist in Norwegen verboten. |
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