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1. Blauer Heimtierausweis
Der Blaue Heimtierausweis hat 2004 den bis
dahin gültigen gelben Internationalen Impfpass abgewechselt. Sollten Ihr Hund
oder Ihre Katze einen solchen Blauen Ausweis noch nicht besitzen, können Sie
sich diesen bei Ihren Tierarzt ausstellen lassen.
In diesem Ausweis werden ab Ausstellung alle Impfungen, Blutuntersuchungen,
Zeckenbehandlungen, Bandwurmbehandlungen und Klinische Untersuchungen
eingetragen.
Kontrollieren Sie vor der Abreise nach Norwegen besonders ob folgende Punkte
eingetragen, vollständig ausgefüllt und vom Tierarzt bestätigt
(Stempel und Unterschrift) sind:
- Angaben zum Tierbesitzer (Name, Adresse)
- Angaben zum Tier (Name, Art, Rasse,
Geschlecht, Geburtsdatum, Haarkleid)
- Angaben zur Kennzeichnung des Tieres
(Mikrochipnummer, Implantationsstelle, Tätowierungsnummer)
- Tollwutimpfungen (es sollten alles
Tollwutimpfungen ab dem Zeitpunkt des Tollwutantikörpertests enthalten sein)
- Serologische Tollwutuntersuchung
(Tollwutantikörpertest, Probenamedatum)
- Behandlung gegen Echinococcus
(Bandwurmbehandlung)
Diese Daten sollten unbedingt vollständig
eingetragen sein.
2. Mikrochip-Implantation
Damit das Tier am Grenzübergang eindeutig
identifiziert werden kann, benötigt es einen Mikrochip. Dieser muss unbedingt
mit Implantationsstelle und Mikrochip-Nummer (am besten einen der Aufkleber den
Sie bei der Implantation erhalten haben, da diese gleich eingescannt werden
kann) im Ausweis vermerkt sein.
Bei Tätowierung des Tieres muss die Tätowierungsnummer so wie die Stelle der
Tätowierung im Ausweis vermerkt sein.
Kontrollieren Sie vor der Abreise ob die Nummer gut lesbar ist und tun Sie die
Stelle gegebenen Falls rasieren.
3.
Serologische Tollwutuntersuchung
Die Serologische Tollwutuntersuchung
(Tollwutantikörpertest) muss in dem Zeitraum zwischen 120 und 365 Tage nach der
letzten Tollwutimpfung statt finden.
Das Untersuchungsergebnis muss in dem blauen Heimtierausweis eingetragen sein
und vom Tierarzt bestätigt.
Außerdem sollte bei der Einfuhr das Untersuchungsprotokoll mitgeführt werden.
Der Antikörpertest ist nur einmal im Leben des Hundes notwendig, vorausgesetzt
er wurde positiv bestanden und die Tollwutimpfung wurde jedes Jahr (365 Tage) rechtzeitig
aufgefrischt. Bitte beachten Sie eine Tollwutimpfung ist immer genau ein Jahr
gültig, sollte diese Zeit auch nur um einen Tag überzogen werden, verliert der
Antikörpertest seine Gültigkeit und es bedarf einer neuen Untersuchung.
4.
Bandwurmbehandlung
Die Bandwurmbehandlung muss innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr
nach Norwegen erfolgen. Beachten Sie aber bitte das der Tag zählt, an dem Sie
nach Norwegen einreisen und nicht der, an dem Sie mit der Fähre in Deutschland
oder Dänemark mit der Fähre ablegen.
Bitte weisen Sie ihren Tierarzt darauf hin, dass das Entwurmungsmittel mit
Praziquantel-haltigem Wirkstoff sein muss.
Zusätzlich muss die Behandlung innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einreise
wiederholt werden.
Um in Norwegen einen Tierarzt für diese Behandlung zu finden fragen Sie bei der
örtlichen Touristeninformation nach, dort werden Sie die Adresse bekommen und
nebenbei können Sie sich gleich über Ihr Region erkundigen.
Um im vorhinein herauszubekommen wo Sie einen Tierarzt finden bietet sich
Dyreklinikk
sehr gut an, hier finden Sie eine Liste in welchen Orten sich ein Tierarzt
befindet.
5.
Tollwut-/Leptospirose-/Staupeimpfung
Für die Einreise bedarf es zusätzlich zu der Tollwutimpfung auch innerhalb von
365 Tagen vor Einreise einer Impfung
gegen Leptospirose und innerhalb von
730 Tagen vor Einreise einer Impfung gegen Staupe
(Nur bei Hunden).
Die Impfung gegen Leptospirose erfolg in der Regel mit einer Kombiimpfung
gegen Tollwut, so das Sie an diese nicht extra denken müssen und auch die
Staupeimpfung gibt ihr Tierarzt im Normalfall gleich mit, so das Ihr Hund mit
einer Spritze alles hinter sich hat.
Wie oben bereits erwähnt achten Sie bei der Tollwutimpfung unbedingt auf das
Impfdatum, sollten Sie die Impffrist von 365 Tagen (1 Jahr) auch nur um einen
Tag überziehen, muss der Antikörpertest erneut durchgeführt werden.
Sollte das Impfdatum genau in den Zeitraum ihrer Reise fallen, ist es zu
empfehlen die Impfung vor ihrer Reise auffrischen zu lassen.
Grenzkontrolle
Bitte beachten Sie, an der Norwegischen Grenze ist bei dem mitführen eines
Haustieres grundsätzlich die rote Spur zu wählen und das Tier sowie die
Bescheinigungen unaufgefordert am Zoll vorzuzeigen
Wenn sie jedoch alle oben genannte Punkte erfüllt haben, brachen Sie keine Angst
vor der Zollkontrolle zu haben, in wenigen Minuten ist die Kontrolle erledigt
und sie können ihre weiterreise antreten.
Bitte Beachten Sie das das einführen folgender
Hunderasse nicht gestattet ist:
Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero sowie Kreuzungen mit
diesen Rassen.
Hunderassen die mit den genannten verwechselt werden können wie beispielsweise
American Steffordshire Terrier, müssen mit Stammtafel nachweisen können, von
welcher Rasse das Tier stammt.
Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.
Sie möchten über
Schweden einreisen?
Sollten Sie über Schweden nach Norwegen einreisen wollen, müssen
Sie ihren Tier samt Unterlagen bei der Einreise nach Schweden an der Grenze
unaufgefordert vorzeigen.
Die Einreiseanforderungen für Schweden sind die selben wie nach Norwegen, sie
brauchen also keine weiteren Vorkehrungen zu treffen.
Die Schwedisch-Norwegische Grenze können sie anschließend frei passieren.
Sie möchten über Schweden
ausreisen?
Wenn Sie nach Norwegen eingereist sind und ihr Tier an der Grenze ordnungsgemäß
vorgestellt haben, können sie die Grenze nach Schweden frei passieren. Es bedarf
keinen weitern Vorkehrungen.
Ferienhäuser für
Hundebesitzer
Achten Sie bei der Buchung ihres Ferienhauses
unbedingt darauf das das Mitbringen eines Haustieres gestattet ist. Bei den
meisten Anbietern ist es in der Hausbeschreibung eindeutig zu erkennen, sollten
keine Angaben vorhanden sein, fragen Sie auf jeden fall vor der Buchung nach.
Mitnahme von Hunden auf den Fähren
Bitte erkundigen Sie sich vor der
Buchung ihrer Fährüberfahrt ob die Mitnahme eines Haustieres erlaub ist und wo
das Tier während der Überfahrt verbleiben muss/darf.
Denn bei manchen Schiffen, ist die Mitnahme komplett verboten, oder das Tier
muss die gesamte Überfahrtsdauer im Auto oder einer Hundebox verbleiben. Deshalb
sollten sie sich vorab bei der Rederei darüber informieren.
Geben Sie bei der Buchung auch unbedingt
mit an, das Sie ein Haustier mitführen, damit es beim einschiffen nicht zu
Problemen kommt, da die Anzahl der Tieren an Board oft beschränkt ist.
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