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(Stand: 01.07.2006) |
Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, welche nach
Norwegen einreisen möchten, benötigen einen gültigen Pass bzw.
Personalausweis. Kinder bis 16 Jahre benötigen einen Kinderausweis (ab 10
Jahren mit Bild).
Nicht deutsche Staatsbürger, die eine gültige Aufenthaltserlaubnis in
Deutschland haben, können ebenfalls problemlos nach Norwegen einreisen. |
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| Bei der Einreise nach Norwegen
finden Sie an der Grenze eine Rote und eine
Grüne Zone, es ist jeweils selbstständig die
entsprechende Spur zu wählen. |
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Rote
Zone |
Diese Zone ist zu wählen,
wenn Sie
zoll- oder steuerpflichtige Waren mitführen und/oder solche Waren die eine
spezielle Einfuhrgenehmigung erfordern.
Unter zoll- und steuerpflichtigen Waren sind alle Waren zu verstehen, die
die Maximalwerte für zollfrei Mitführbahre Waren überschreiten (Was darf
mitgeführt werden?), oder wenn der Gesamtwert der mitgeführten Waren die
Wertgrenze von NOK 6000,-- überschreitet.
Waren die eine spezielle Einfuhrgenehmigung erfordern finden Sie unter dem
Punkt "Für die Einfuhr verbotene Waren".
Sollten sie derartige Waren mitführen ist an der Grenze selbstständig die
Rote Zone zu wählen und die Waren den Zollbeamten vorzuführen.
Mit falschen Angaben gegenüber der Zollbehörde machen Sie sich strafbar!
Die Zollbehörde ist
berechtigt, Personen, Gepäck und Fahrzeuge zu durchsuchen! Sie sind
verpflichtet Fragen der Zollbehörde zu beantworten!
Bitte beachten Sie, wenn sie derartige Waren mitfüren und diese beim Zoll
nicht vorstellen, kann dies zum beschlagnahmen der gesamten Ware und einer
häftigen Geldstrafe führen.
Bei der mitnahme eines Haustieres nach Norwegen, ist ebenfalls die Rote Spur
zu wählen und das Tier mit allen Unterlagen unaufgefordert den Zollbeamten
vorzuführen. |
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Grüne
Zone |
Wenn sie die Grüne Zone wählen, erklären Sie
damit, dass Sie keine zoll- oder steuerpflichtigen Waren und keine Waren die
eine besondere Einfuhrgenehmigung erfordern mitführen.
Dies bedeutet keine verbotene Waren, keine Waren die die Maximalwerte für
zollfrei Mitführbahre Waren überschreiten und nicht mehr Waren als der
zulässige Gesamtwert von NOK 6000,--. |
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| Was
darf mitgeführt werden? |
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Wenn Sie sich mindestens 24 Stunden
außerhalb Norwegens aufgehalten haben, können Sie Waren im Gesamtwert von
NOK 6000,-- (ca. € 700-800,--) zollfrei mitführen. Jedoch gelten folgen
Maximalwerte innerhalb dieser Wertgrenze: |
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| Alkoholische Getränke |
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1,0 Liter Getränke mit über 22 und bis zu 60
Volumenprozent Alkohol |
pro Person ab 20
Jahre |
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oder |
1,5 Liter Getränke mit über 2,5 und bis zu 22
Volumenprozent Alkohol |
pro Person ab 18
Jahre |
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1,5 Liter Getränke mit über 2,5 und bis
zu 22 Volumenprozent Alkohol |
pro Person ab 18
Jahre |
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2,0 Liter Getränke mit über 2,5 und bis
zu 4,75 Volumenprozent Alkohol (bsp.: Bier) |
pro Person ab 18
Jahre |
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Tabakwaren |
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200 Zigaretten oder 250 g andere Tabakwaren |
pro Person ab 18
Jahre |
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200 Blatt Zigarettenpapier |
pro Person ab 18
Jahre |
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Fleisch, Fleischprodukte und Tierische Erzeugnisse (insgesamt max. 10
Kg) |
pro Person |
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Fleisch und Fleischwaren
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Milch/Milchprodukte (bsp. Käse) |
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Eier und andere tierische Lebensmittel
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Treibstoff |
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Maximal 600
l in den normalen Treibstofftank des Fahrzeugs
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pro Bus (ab 9
Personen) |
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Maximal 200 l in den normalen Treibstofftank des Fahrzeugs
(+
10 l im Reservekanister) |
pro PKW und
Motorrad |
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Sonstiges |
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Waren für den eigenen Bedarf
oder als persönliche Geschenke (nicht für den Verkauf) |
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bis zu 10 kg Obst, Beeren
und Gemüse (keine Kartoffeln) |
pro Person |
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bis zu 25 St. Schnittblumen |
pro Person |
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bis zu 3 kg
Blumenzwiebeln und Blumenknollen |
pro Person |
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bis zu 5 St.
Topfpflanzen (Zimmerpflanzen) aus europäischen Ländern |
pro Person |
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bis zu 50 Tüten Samen |
pro Person |
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Kinder unter 12 Jahren... |
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...dürfen
außer Erfrischungsgetränken, Kakaoprodukten und Süßigkeiten keine
Lebensmittel zollfrei mitführen. |
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Wird die
Wertgrenze von NOK 6000,-- überschritten, so können Sie selbst bestimmen,
für welche Waren Sie Zoll bezahlen wollen.
Überschreitet eine Ware diese
Grenze, so ist Zoll auf den Gesamtwert der Ware zu entrichten. Waren, die
eine Einheit bilden, dürfen nicht geteilt und über mehrere Reisen verteilt
oder von mehrere Personen eingeführt werden , selbst wenn der Wert eines
Einzelteils unter NOK 6000,-- liegt. Falls Sie den Wert nicht dokumentieren
können (z.B. durch Quittung), so wird ein Wert nach Ermessen der Zollbehörde
veranschlagt!
Reparaturen von Waren im Ausland, einschließlich Reparaturen von Fahrzeugen,
unterliegen der Wertgrenze von NOK 6000,--. Übersteigt der Wert
der Reparatur die Wertgrenze von NOK 6000,-- so ist der Gesamtpreis
der Reparatur entsprechend zu verzollen. |
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| Die
Einfuhr folgender Waren ist Verboten: |
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Drogen |
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Medikamente
(geringere Mengen Medikamente für den persönlichen Gebrauch
sind gestattet) |
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Gifte |
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Getränke mit über 60
Volumenprozent Alkohol |
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Waffen und Munition |
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Feuerwerkskörper |
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Kartoffeln |
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Säugetiere, Vögel und
exotische Tiere |
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Pflanzen/Pflanzenteile zum Anbau |
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| Verzollung |
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Zusätzlich zu Ihrer zollfreien
Quote können Sie Waren entsprechend den in der folgenden Tabelle angegebenen
Mengen und Zollsätzen einführen: |
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Ware |
Menge |
Zollsatz
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Bier mit
mehr als 2,5 Volumenprozent und andere Getränke mit mehr als 2,5 und bis
4,75 Volumenprozent Alkohol
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Bis zu 27 Liter |
20 NOK je
Liter |
7 NOK je
0,33 l |
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Getränke
mit über 4,75 und unter 15 Volumenprozent Alkohol
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47 NOK je
Liter |
35 NOK je Flasche |
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Getränke
mit 15 bis 22 Volumenprozent Alkohol
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90 NOK je Liter |
65 NOK je Flasche |
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Getränke
mit mehr als 22 und bis zu 60 Volumenprozent Alkohol
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Bis zu 4 Liter |
260 NOK je Liter |
180 NOK je Flasche |
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Rauchtabak
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Bis zu
500 Gramm |
210 NOK je 100 g |
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Schnupf-
und Kautabak
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70 NOK je
100 g |
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Zigarren
und Zigarillos
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210 NOK je 100 g |
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Zigaretten
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Bis zu
400 St. |
210 NOK je 100 St. |
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Zigarettenpapier und Zigarettenhülsenhülsen
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Bis zu
400 St. |
5 NOK je
100 Blatt/Hülsen |
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Angaben entsprechend Norwegischer Zollbehörde |
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Bei der Ausreise aus Norwegen |
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| Devisen |
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Bei der Ausreise dürfen Sie Banknoten und
Münzen im Gesamtwert von bis zu NOK 25.000,-- mit sich führen. Falls Sie
einen höheren Betrag mitführen, so ist dies auf einem auf Anfrage bei der
Zollverwaltung erhältlichen Formular aufzuführen, welches der Zollverwaltung
bei der Ausreise zu übergeben ist. Für Reiseschecks gelten keine
Begrenzungen.. |
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| Bedrohte Tier- und
Pflanzenarten |
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Die Ausfuhr bedrohter Tier- und Pflanzenarten
(Wolf, Blaufuchs, Vielfraß, einige Raubvögel) sowie aus diesen hergestellter
Produkte aus Norwegen ist gesetzwidrig
Die Ausfuhr von Eiern bedrohter Vogelarten ist ebenfalls verboten. |
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| Antiquitäten/Kulturerbe |
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Antiquitäten
und antike Gegenstände von künstlerischem, kulturellem oder historischem
Wert dürfen nicht ohne Sondergenehmigung außer Landes verbracht werden. |
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| Fisch/Fischprodukte |
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Seit
1. Juni 2006 ist es nicht gestattet mehr als 15 Kg Fisch oder Fischprodukte
pro Person auszuführen.
Diese Beschränkung gilt nicht für Süßwasserfische sowie Lachs, Forelle und
Saibling.
Zusätzlich ist es erlaubt eine ganzen Fisch, einen so genannten
Trophäenfisch, auszuführen!
Die Ausfuhrbeschränkung gilt pro Person und ist nicht übertragbar! |